Erstmalig ist eine systematische Finanzierung der Weiterbildung im Krankenhaus vorgesehen. Allerdings wird es noch dauern, bis diese auch tatsächlich im Klinikalltag ankommt. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das der Bundestag am 17. Oktober beschlossen hat, ist die Entwicklung eines entsprechenden Konzepts vorgesehen (Seite 1412). Konkret sollen der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bis Ende 2025 entscheiden, wie eine sachgerechte Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten ausgestaltet werden kann. Dabei sind Zu- oder Abschläge für bestimmte Leistungen vorgesehen. Diese sollen in Abhängigkeit von Qualitätsindikatoren für die Weiterbildung abgerechnet werden. Die Grundlage für das Konzept soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickeln. Weiterbildungsinitiativen sollen zudem über den geplanten Transformationsfonds gefördert werden können, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Anfang Oktober. cmk