Foto: picture alliance/Marcin Balcerzak/Shotshop
Foto: picture alliance/Marcin Balcerzak/Shotshop

Besteht bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr der Verdacht, dass ein Ober- oder Unterarmknochen gebrochen ist, kann dies künftig auch ambulant mittels Ultraschall abgeklärt werden. Den Beschluss zur Fraktursonografie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefasst. Die Fraktursonografie ist aus Sicht des G-BA im Vergleich zum bisherigen Routineverfahren der Röntgendiagnostik gleich verlässlich, jedoch ohne die Kinder einer Strahlenbelastung auszusetzen. Mit Einführung als neue ambulante Kassenleistung kann zudem der Verdacht auf einen Knochenbruch nun auch in Notfallambulanzen oder Facharztpraxen, die über kein Röntgengerät verfügen, abgeklärt werden. In begründeten Fällen kann direkt oder zusätzlich weiterhin eine Röntgenaufnahme erfolgen. Bestätigt wurde auch, dass die Fraktursonografie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich ist. In der stationären Versorgung kann die Fraktursonografie bereits angewendet werden. Bevor sie auch als ambulante Leistung von qualifizierten Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, muss der Beschluss noch in Kraft treten. Anschließend muss der Bewertungsausschuss festlegen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst werden muss. Dafür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit. may